- Projekte und Freizeitmaßnahmen der Jugendarbeit
- Freizeiteinrichtungen und Häuser
- Teilnahme sozial schwacher Kinder und Jugendlicher an Freizeitmaßnahmen
- Bezuschussung von Personalkosten für Mitarbeiter der Jugendarbeit
Zustifter, die auf einen dauernden Bestand ihrer finanziellen Unterstützung Wert legen, sind uns mit ihrer Zustiftung (ab 1.000 Euro) herzlich willkommen. Diese sind bis 20.400 Eur pro Jahr über die sonst übliche Spendenhöchstgrenze von 5% hinaus steuerwirksam möglich.
Erben, die ererbte oder geschenkte Werte (auch teilweise) an die Stiftung weiter geben, werden hierfür rückwirkend von der Erbschaftssteuer befreit.
Alle Zustiftungen erhöhen das Grundstockvermögen der Stiftung und fördern mit ihren Erträgnissen dauerhaft die Arbeit des CVJM Pfalz.
Der Stiftungsvorstand
Andreas Wilking (Vorsitzender), Tel. 06301 - 718235Udo Fischer (stellv. Vorsitzender), Tel. 06237 - 1596
sowie Herbert Eitel und Walter Steinmetz
CVJM Pfalz - Stiftung
Öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in OtterbergJohannisstraße 31, 67697 Otterberg
Telefon 06301-7150-0 / Telefax 06301-7150-49
E-Mail: Udo Fischer
Kontonummer: 7020430
Ev. Kreditgenossenschaft Kassel, BLZ 52060410



